Hinweise gem. § 6 TDG in der Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 20.12.2001

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Bernd Räke
DV-Kaufmann (IHK)
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Martina Räke, Heilpraktikerin
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Heilpraktikerin gemäß dem Heilpraktikergesetz §1 Abs.1Zuständiges Gesundheitsamt
Hans-Sachs-Straße 9
82256 Fürstenfeldbruck

Die Naturheilpraxis Martina Räke ist nach §4 Abs.21b UstG von der Regierung in Oberbayern von der Umsatzsteuer befreit.

Mitgliedschaften:
BDHN (Mitglied Nr. 1724)
AGTCM (Mitglied Nr. 1187)

Wer in Deutschland die Heilkunde ausüben will, muss entweder Arzt oder Heilpraktiker sein. Dies ist im “Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung” (dem so genannten „Heilpraktikergesetz“) geregelt. Die Erlaubnis zur Ausübung des Berufes wird erteilt nach erfolgreicher Überprüfung der Kenntnisse der Prüfungskandidaten durch einen Amtsarzt und 2 Beisitzer, zur Feststellung, dass von der zukünftigen Heilpraktikerin bzw. dem Heilpraktiker keine "Gefahr für die Volksgesundheit" ausgeht. Dieser Prüfung habe ich mich mit Erfolg unterzogen. Ich bin demzufolge als Heilpraktikerin tätig aufgrund der "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" gemäß § 1 Abs.1 des Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Bestallung bedeutet eine staatliche Regelung der Ausbildung und Prüfung) vom 17.02.1939 (BGBl III, S.2122-2). Die Erlaubnis wurde mir durch das Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München, Dachauer Straße 90, am 14.08.1995 erteilt. Die zuständige Behörde für die Ausübung meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin in Fürstenfeldbruck ist das

Landratsamt Fürstenfeldbruck, Gesundheitsreferat, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Telefon: 08141 519275.

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